Kosten

Bereits vor Inanspruchnahme eines Anwaltes stellen sich viele Ratsuchende die Frage nach den Kosten.

Grundsätzlich gilt, dass die Kosten einer Erstberatung im freien Ermessen des Anwaltes liegen und höchstens 190,00 € zzgl. USt. kosten, siehe hier:

https://dejure.org/gesetze/RVG/34.html

Bei einer Vertretung vor Gericht gibt es die Möglichkeit, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Bitte beachten Sie, dass jede in dem Formular von Ihnen gemachte Angabe mit geeigneten Nachweisen zu belegen ist.

Sollte ein Antrag auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe nicht in Frage kommen, sprechen Sie mich auf weitere Möglichkeiten der Finanzierung an.