Bereits vor Inanspruchnahme eines Anwaltes stellen sich viele Ratsuchende die Frage nach den Kosten.
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten einer Erstberatung im freien Ermessen des Anwaltes liegen und höchstens 190,00 € zzgl. USt. kosten, siehe hier:
https://dejure.org/gesetze/RVG/34.html
Bei einer Vertretung vor Gericht gibt es die Möglichkeit, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
Bitte beachten Sie, dass jede in dem Formular von Ihnen gemachte Angabe mit geeigneten Nachweisen zu belegen ist.
Sollte ein Antrag auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe nicht in Frage kommen, sprechen Sie mich auf weitere Möglichkeiten der Finanzierung an.