Bei einem Sterbefall gibt es viel zu beachten geben: Testamente müssen ausgelegt, Nachlassverzeichnisse angefordert und gegebenenfalls Pflichtteile geltend gemacht oder erfüllt werden. Es laufen hier kurze Fristen, in denen Sie entweder Gefahr laufen, ein verschuldetes Erbe anzutreten oder berechtigte Ansprüche nicht rechtzeitig und in vollem Umfang geltend zu machen.
Mein Anspruch ist es, Ihnen auch in solch schwierigen Lebenslagen eine persönliche und individuelle Beratung zu bieten.
Das Erbrecht ist sehr umfangreich und vielschichtig und stark vom Einzelfall abhängig, daher sollte bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Ich berate Sie natürlich auch bei der Gestaltung eines auf Sie zugeschnittenen Testamentes, erkläre Ihnen gern den Ablauf einer Testamentsvollstreckung, die Ausgleichung unter Geschwistern, den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis oder die Bindungswirkung von Erbverträgen.