Das Erbrecht ist sehr umfangreich und vielschichtig und stark vom Einzelfall abhängig, daher sollte bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Ich berate Sie bei der Gestaltung eines auf Sie zugeschnittenen Testamentes, mache Ihre Ansprüche auf Ihr Erbe geltend oder fordere Ihren Pflichtteil ein.
Dringender Handlungsbedarf ist auch gegeben, wenn ein Nachlass, dessen Erbe Sie werden, überschuldet zu sein scheint.
Ich erkläre Ihnen gern den Ablauf einer Testamentsvollstreckung, die Ausgleichung unter Geschwistern, den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis oder die Bindungswirkung von Erbverträgen.