Familienrecht in Hamburg
Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich seit 1996 Mandantinnen und Mandanten im Alstertal und im Hamburger Norden – bei Trennung und Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Meine Kanzlei befindet sich in Hamburg-Lemsahl.
Eine Trennung verändert häufig innerhalb kurzer Zeit nahezu alle Lebensbereiche. Neben der persönlichen Situation müssen Entscheidungen über Kinder, Wohnung, Unterhalt, Vermögen, gemeinsame Immobilien, Darlehen und Versicherungen getroffen werden.
Eine frühzeitige Beratung hilft, Rechte und Pflichten zu kennen und Entscheidungen zu vermeiden, deren Folgen sich später nur schwer korrigieren lassen.
Leistungen im Überblick
- Trennung und Scheidung
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangsrecht und Wechselmodell
- Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung von Immobilien und Vermögen
- Versorgungsausgleich
Trennung und Scheidung
Einer Scheidung geht grundsätzlich das Trennungsjahr voraus. Das bedeutet jedoch nicht, dass in dieser Zeit rechtlich nichts zu veranlassen wäre.
Bereits mit der Trennung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entstehen. Zu klären ist häufig, wer zunächst in der Ehewohnung bleibt, wie gemeinsame Verbindlichkeiten weiter bedient werden, welche Regelungen für die Kinder getroffen werden und welche Auskünfte über Einkommen und Vermögen erforderlich sind.
Ich begleite Sie von der ersten Beratung nach der Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens und prüfe dabei, welche Folgesachen gerichtlich geregelt werden müssen und welche Fragen sich außergerichtlich klären lassen.
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht ausgetragen werden. Wo eine Einigung möglich ist, kann eine klare außergerichtliche Regelung Kosten, Zeit und weitere Auseinandersetzungen vermeiden.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Unterhaltsfragen gehören zu den häufigsten und wirtschaftlich bedeutsamsten Themen nach einer Trennung.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei
- Kindesunterhalt,
- Trennungsunterhalt,
- nachehelichem Unterhalt,
- Unterhalt für volljährige Kinder,
- Auskunftsansprüchen über Einkommen und Vermögen sowie
- Fragen zu Wohnvorteil, Verbindlichkeiten, Erwerbsobliegenheit und Betreuungssituation.
Beim Kindesunterhalt bildet die Düsseldorfer Tabelle einen wichtigen Ausgangspunkt. Die konkrete Berechnung ist jedoch regelmäßig komplexer. Einkommen, berufsbedingte Aufwendungen, Verbindlichkeiten, weitere Unterhaltspflichten und die konkrete Betreuungssituation können das Ergebnis erheblich beeinflussen.
Gleiches gilt für den Ehegattenunterhalt. Ob und in welcher Höhe Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt geschuldet wird, hängt von den konkreten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen ab.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Nach einer Trennung müssen Eltern ihren Alltag mit den gemeinsamen Kindern neu organisieren. Typische Fragen betreffen den Lebensmittelpunkt der Kinder, Betreuungszeiten, Ferien und Feiertage sowie wichtige Entscheidungen etwa in schulischen oder gesundheitlichen Angelegenheiten.
Ich berate und vertrete Sie bei Fragen zum
- Sorgerecht,
- Aufenthaltsbestimmungsrecht,
- Umgangsrecht und
- Wechselmodell.
Ziel ist eine Regelung, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht wird und für beide Eltern praktisch umsetzbar ist.
Gelingt eine außergerichtliche Verständigung nicht und wird eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, vertrete ich Ihre Interessen im familiengerichtlichen Verfahren.
Zugewinnausgleich, Immobilie und Vermögen
Mit der Trennung endet die wirtschaftliche Verflechtung der Ehegatten nicht automatisch.
Häufig müssen gemeinsame Immobilien, Darlehen, Konten, Versicherungen und sonstige Vermögenswerte auseinandergesetzt werden. Bei einer Ehe im gesetzlichen Güterstand kann außerdem ein Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen.
Gerade bei Immobilien geht es häufig nicht allein um deren Wert. Zu klären ist beispielsweise, ob einer der Ehegatten die Immobilie übernehmen kann, welche Darlehen noch bestehen, wie eine Übernahme finanziert werden kann oder ob ein Verkauf die sinnvollere Lösung ist.
Ich prüfe mit Ihnen die bestehenden Ansprüche und die für eine verlässliche Beurteilung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen.
Versorgungsausgleich
Im Zusammenhang mit der Scheidung wird grundsätzlich auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte beider Ehegatten ermittelt und ausgeglichen.
Besonderheiten können sich beispielsweise bei betrieblichen Versorgungen, privaten Altersvorsorgeverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Ehegatten ergeben.
Häufige Fragen zu Trennung und Familienrecht
Wann sollte ich mich bei einer Trennung anwaltlich beraten lassen?
Eine Beratung kann bereits vor oder unmittelbar nach der Trennung sinnvoll sein. Gerade zu Beginn werden häufig wichtige Entscheidungen über Unterhalt, Wohnung, Kinder, gemeinsame Konten, Darlehen und Vermögen getroffen.
Muss ich vor einer Scheidung ein Jahr getrennt leben?
Grundsätzlich ja. Einer Scheidung geht regelmäßig das einjährige Trennungsjahr voraus. Bereits während dieser Zeit können jedoch Ansprüche entstehen und Regelungen zu Unterhalt, Wohnung, Kindern und gemeinsamen Verbindlichkeiten erforderlich werden.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Die Düsseldorfer Tabelle bildet einen wichtigen Ausgangspunkt. Die tatsächliche Höhe des Unterhalts hängt jedoch unter anderem vom Einkommen, berufsbedingten Aufwendungen, weiteren Unterhaltspflichten und der konkreten Betreuungssituation ab.
Brauche ich für eine einvernehmliche Scheidung zwei Rechtsanwälte?
Nein. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Stimmt der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag lediglich zu und stellt keine eigenen Anträge, benötigt er hierfür grundsätzlich keinen eigenen Rechtsanwalt. Ein Rechtsanwalt vertritt allerdings immer nur einen Ehegatten und nicht beide gemeinsam.
Muss jede Scheidung streitig vor Gericht ausgetragen werden?
Nein. Viele Fragen können bereits vor dem Scheidungstermin einvernehmlich geregelt werden. Wo eine vernünftige Einigung möglich ist, unterstütze ich Sie dabei, eine rechtlich klare und tragfähige Lösung zu finden.
Persönliche Beratung im Hamburger Alstertal
Gerade im Familienrecht lässt sich vieles leichter regeln, bevor sich Positionen verhärten oder wirtschaftliche Entscheidungen bereits getroffen worden sind.
In der Beratung geht es deshalb nicht nur darum, welche Ansprüche rechtlich bestehen. Entscheidend ist auch, welche Lösung unter Berücksichtigung von Kosten, Risiken und persönlichen Folgen sinnvoll ist.
Meine Kanzlei befindet sich in Hamburg-Lemsahl. Ich berate Mandantinnen und Mandanten aus dem Alstertal und dem Hamburger Norden, insbesondere aus Lemsahl-Mellingstedt, Duvenstedt, Poppenbüttel, Sasel, Bergstedt, Wohldorf-Ohlstedt und Volksdorf sowie aus den angrenzenden Gemeinden.
Wenn Sie vor einer Trennung stehen, sich bereits getrennt haben oder eine konkrete familienrechtliche Frage klären möchten, erhalten Sie eine persönliche und auf Ihre Situation zugeschnittene rechtliche Beratung.

