Viele Mandantinnen und Mandanten möchten bereits vor der Beauftragung wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Das ist verständlich. Ich lege deshalb Wert darauf, die voraussichtlichen Kosten einer Beratung oder Vertretung möglichst frühzeitig und transparent mit Ihnen zu besprechen.
Erstberatung
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt. Nach § 34 RVG beträgt die Gebühr für eine Erstberatung höchstens 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.
In der Erstberatung wird Ihre rechtliche Situation zunächst eingeordnet. Dabei kann geklärt werden, welche Ansprüche oder Risiken bestehen, welche Unterlagen benötigt werden und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Sollte im Anschluss eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erforderlich werden, bespreche ich mit Ihnen vorab, welche Kosten dadurch voraussichtlich entstehen.
Außergerichtliche Vertretung
Die Kosten einer außergerichtlichen Vertretung richten sich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach dem Gegenstandswert oder nach einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
Welche Abrechnung im Einzelfall sinnvoll und angemessen ist, hängt von der Art und dem Umfang der Angelegenheit ab. Dies gilt insbesondere bei familienrechtlichen, erbrechtlichen und betreuungsrechtlichen Mandaten, da Umfang und Schwierigkeit sehr unterschiedlich sein können.
Gerichtliche Vertretung
Bei einer Vertretung vor Gericht richten sich die anwaltlichen Gebühren grundsätzlich nach dem RVG und dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert oder Streitwert.
In gerichtlichen Verfahren können neben den eigenen Anwaltskosten auch Gerichtskosten und gegebenenfalls Kosten der Gegenseite entstehen. Über das Kostenrisiko und die voraussichtliche Höhe der Gebühren informiere ich Sie, soweit dies zu Beginn des Mandats möglich ist.
Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht selbst tragen können, kommt unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht.
In familiengerichtlichen Verfahren spricht man regelmäßig von Verfahrenskostenhilfe, in anderen gerichtlichen Verfahren von Prozesskostenhilfe. Voraussetzung ist insbesondere, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Außerdem sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen.
Bei einer Vertretung vor Gericht gibt es die Möglichkeit, Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Den entsprechenden Antrag finden Sie in unseren Downloads.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Angaben in dem Formular durch geeignete Nachweise belegt werden müssen, etwa durch Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Kreditverpflichtungen, Versicherungen oder Nachweise über besondere Belastungen.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann geprüft werden, ob Ihre Versicherung die Kosten der Beratung oder Vertretung übernimmt. Bitte bringen Sie hierfür möglichst Ihre Versicherungsscheinnummer und die Versicherungsbedingungen oder ein aktuelles Schreiben Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.
Ob Deckungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet, dem Versicherungsvertrag und dem konkreten Sachverhalt ab.
Finanzierung und Zahlungsmodalitäten
Sollte Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe nicht in Betracht kommen und keine Rechtsschutzversicherung bestehen, sprechen Sie mich bitte auf die weiteren Möglichkeiten der Finanzierung an.
Je nach Art und Umfang des Mandats kann im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung oder eine Ratenzahlung besprochen werden. Ziel ist es, bereits zu Beginn des Mandats eine klare und nachvollziehbare Grundlage für die entstehenden Kosten zu schaffen.
RVG-Rechner
Zur ersten Orientierung können Sie den nachfolgenden RVG-Rechner nutzen. Mit diesem lassen sich gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz überschlägig berechnen.
Bitte beachten Sie, dass der RVG-Rechner nur eine allgemeine Berechnungshilfe darstellt. Die tatsächlichen Kosten können im Einzelfall abweichen, etwa aufgrund des konkreten Gegenstandswerts, des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit, des Verfahrensstands, mehrerer Angelegenheiten oder einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
Eine verbindliche Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten erhalten Sie im Rahmen der Mandatsanbahnung bzw. Beratung.
RVG-Rechner: © Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG

